Hinweise für einen Wechsel zu PNKI
Mit dem Beginn des Wintersemesters 2026/2027 startet der B.Sc.-Studiengang PNKI in die erste Runde. In diesem Zuge läuft der Studiengang PNK aus. Für alle aktuellen PNK-Studierenden gibt es grundsätzlich die Möglichkeit eines Studiengangswechsels von PNK zu PNKI.
Auf dieser Seite finden Sie die grundlegenden Informationen und Dokumente, die Sie benötigen, wenn Sie einen Wechsel vom bisherigen Studiengang PNK in den neuen Studiengang PNKI in Erwägung ziehen.
Rahmenbedingungen & Fristen
Ein regulärer Studiengangswechsel ist erstmals mit Beginn des Wintersemesters 2026/27 möglich.
Wenn Sie aktuell im Studiengang PNK immatrikuliert sind, ist ein Wechsel ausschließlich zu Semesterbeginn möglich (nicht im laufenden Semester). Der formale Studiengangswechsel muss über das myOvGU-Portal beantragt werden. Hierbei gelten folgende strenge Fristen:
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Wechsel zum Wintersemester: bis spätestens 15.09.
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Wechsel zum Sommersemester: bis spätestens 15.03.
Erst nachdem der Studiengangswechsel offiziell vollzogen wurde, erfolgt im zweiten Schritt die formale Anerkennung Ihrer bisherigen Leistungen durch das Prüfungsamt.
Grundlagen für den Wechsel
Um zu bewerten, ob ein Wechsel für Ihren individuellen Studienverlauf sinnvoll ist und wie sich Ihre bisherigen Leistungen in das neue Curriculum integrieren lassen, sind die folgenden zwei Dokumente maßgeblich. Bitte machen Sie sich zwingend mit diesen vertraut:
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Modulhandbuch PNKI: Darin finden Sie die detaillierten Beschreibungen aller Module, deren Voraussetzungen und die zu erbringenden Prüfungsleistungen.
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Handreichung zum Leistungstransfer von PNK zu PNKI: Dieses Dokument regelt die offizielle Anerkennung und Überführung von bereits erbrachten Leistungen aus dem PNK-Studiengang in die Strukturen des PNKI-Studiengangs. Darin enthalten ist zur Orientierung auch eine beispielhaft ausgefüllte Leistungstransfertabelle.
Dokumente für den Leistungstransfer
Neben dem offiziellen Antrag zum Studiengangswechsel (s. o.) müssen Sie Ihre bereits erbrachten Leistungen aus dem PNK-Studiengang in die Leistungstransfertabelle eintragen. Nutzen Sie dafür die oben genannte Handreichung als Hilfestellung.
- Leistungstransfertabelle (Dokument zum Ausfüllen)
Für den vollständigen Wechsel in den PNKI-Studiengang unter Anerkennung zuvor erbrachter Leistungen ist diese Tabelle zwingend vollständig ausgefüllt beim Prüfungsamt einzureichen. Die Einreichung der Leistungstransfertabelle kann auch noch nach der Frist für den formalen Studiengangswechsel (15.09. bzw. 15.03.) erfolgen. Sie sollte jedoch zeitnah und bis spätestens zum offiziellen Beginn der Lehrveranstaltungen, vorgenommen werden.
Bitte beachten Sie dringend: Ein im myOvGU-Portal vollzogener Studiengangswechsel führt nicht zu einer automatischen Übertragung Ihrer bisherigen Studienleistungen. Ihre erbrachten Leistungen werden ausschließlich dann anerkannt und in den neuen Studiengang übernommen, wenn Sie die Leistungstransfertabelle beim Prüfungsamt einreichen.
Vorgehen und Eigenverantwortung
Der Abgleich der bisherigen Studienleistungen mit den neuen Anforderungen obliegt den (PNK-)Studierenden. Bitte prüfen Sie anhand des Modulhandbuchs und der Transferregelung (s.o.) selbstständig, welche Ihrer Module wie angerechnet werden können und planen Sie darauf basierend Ihren weiteren Studienverlauf.
Beratung bei Rückfragen
Sollten nach der eigenständigen und gründlichen Prüfung der Transferregelungen und Ihres individuellen Studienverlaufs noch spezifische, ungeklärte Detailfragen bestehen, steht Ihnen der Transferbetreuende, Herr Schüttert, als Ansprechperson zur Verfügung.
Bitte sehen Sie von allgemeinen Anfragen ab, die sich durch die Lektüre der genannten Dokumente selbst beantworten lassen.