Aktuelles

Das passiert bei PNKI.


PNKI ist bereit für die erste Runde

01.04.2026 -

Wir freuen uns, dass der neue B.Sc.-Studiengang Philosophie-Neurowissenschaften-KI (PNKI) formal beschlossen wurde und der ersten Immatrikulation zum Wintersemester 2025/2026 für neugierige, motivierte Personen nichts mehr im Wege steht.

Der Bachelorstudiengang PNKI löst den Bachlorstudiengang PNK ab, dennoch wird es weiterhin engen Austausch und ein gutes Miteinander zwischen den jetzigen PNK-Studierenden und den kommenden PNKI-Studierenden geben.

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Hinweise zur Bewertung von Hausarbeiten, Bachelorarbeiten und Masterarbeiten am Bereich Philosophie

Als allgemeine Orientierung für die Erstellung (und Bewertung) von Hausarbeiten dient diese Handreichung: Hinweise zum Anfertigen von wissenschaftlichen Hausarbeiten

Hinweise für die Bewertung einer Hausarbeit (oder Abschlussarbeit)

  1. Weist eine Hausarbeit, Bachelorarbeit oder Masterarbeit hinsichtlich Rechtschreibung, Zeichensetzung, Satzbau oder Semantik eine unzumutbare Anzahl an Fehlern auf, dann gilt die Arbeit als nicht bestanden.
    • Beispielsweise gilt eine Hausarbeit mit einem Umfang von 10 Seiten und mehr als 60 Fehlern hinsichtlich Rechtschreibung, Zeichensetzung, Satzbau oder Semantik als unzumutbar.
    • Weist eine Hausarbeit, Bachelorarbeit oder Masterarbeit eine bedeutende Anzahl an Fehlern auf, dann werden Noten- oder Teilnotenabzüge berücksichtigt.
  2. Ist eine Hausarbeit, Bachelorarbeit oder Masterarbeit ein Plagiat oder weist plagiierte Stellen auf, dann gilt die Arbeit als nicht bestanden und wird dem Prüfungsamt als Plagiat oder als mit plagiierten Stellen versehen gemeldet.
  3. Für Hausarbeiten, Bachelorarbeiten oder Masterarbeiten, die unzureichend mit Literatur belegt sind, die unzureichend strukturiert und gegliedert oder die unzureichend formatiert sind, gilt, dass sie als nicht bestanden oder mit Noten- und Teilnotenabzügen bewertet werden können.
  4. Hausarbeiten, Bachelorarbeiten oder Masterarbeiten, die inhaltlich den Anforderungen an einen Text eines Faches am Bereich Philosophie (Philosophie/Ethik, PNKI) nicht genügen, beispielsweise keine These, keine Argumentation oder keine eigenständige Auseinandersetzung aufweisen, können fallabhängig als nicht bestanden oder mit Noten- und Teilnotenabzügen bewertet werden.

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Letzte Änderung: 29.04.2026 -
Ansprechpartner: Alexander Staudacher