Hinweise für die Bachelorarbeit

Voraussetzung für die Anmeldung der Bachelorarbeit sind 140 erworbene CP. Nach Regelstudienplan wird dieses Kriterium im 5. Fachsemester erfüllt, so dass die Bachelorarbeit im 6. abschließenden Fachsemester angemeldet, bearbeitet, abgegeben und begutachtet werden kann.

Es lohnt sich, bereits im 5. Fachsemester nach möglichen Themen für die Arbeit zu schauen und mögliche Betreuende auf ihre Verfügbarkeit hin anzusprechen. Ein fachspezifisches Kolloqium muss zudem besucht werden.

Neben der Prüfungsordnung, findet ihr hier nützliche Hinwiese: 

Letzte Änderung: 07.04.2026 -
Ansprechpartner: Alexander Staudacher